Die Bundesregierung räumte der Energiebranche nur drei Werktage ein, um zu den Referentenentwürfen der EEG-Novelle und des Netzanschlusspakets Stellung zu nehmen. Die Frist für die Länder- und Verbändeanhörung endete am 22. Juli 2026. BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae kritisiert das Tempo scharf: „Absolut inakzeptabel ist aber, dass der Branche lediglich drei Werktage für die Bewertung der komplexen Regelungen gegeben werden."

Die Kritik zielt auf ein strukturelles Problem: Ohne geordneten Stakeholderprozess lassen sich die Auswirkungen des Redispatchvorbehalts, der systemdienlichen Anschlussleistungen und der Ausschreibungshöchstwerte nicht sauber bewerten. Der BDEW fordert, dass insbesondere die Annahmen und Berechnungen zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete gemeinsam mit Ministerien und Branche geklärt werden – und zwar noch vor dem Kabinettsbeschluss.

Was steht in der EEG-Novelle und im Netzanschlusspaket?

Die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket greifen tief in das operative Geschäft von Netzbetreibern und Anlagenbetreibern ein. Zentrale Regelungsbereiche sind:

  • Zusätzliche zwölf Gigawatt Windenergie an Land, die ausgeschrieben werden sollen – der BDEW begrüßt dies als wichtiges Signal für den ambitionierten Ausbau erneuerbarer Energien.
  • Kapazitätslimitierte Netzgebiete: Anlagen sollen künftig prioritär dort gebaut werden, wo Netzkapazitäten vorhanden sind. Wie diese Gebiete ausgewiesen werden, ist aber strittig.
  • Redispatchvorbehalt und Begrenzung der Anschlussleistung: Beide Instrumente sollen ineinandergreifen, doch Netzbetreiber und Erzeuger bewerten die Auswirkungen unterschiedlich.
  • Modernes Netzanschlussregime: Die vorgesehenen Regelungen zur Zuteilung und Priorisierung von Netzanschlüssen müssen nach BDEW-Ansicht präziser gefasst werden. Auch die Fristen seien teilweise unrealistisch.

Andreae fasst zusammen: „Die Grundidee ist richtig. Wir brauchen Anreize dafür, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien prioritär dort erfolgt, wo ausreichend Netzkapazitäten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig darf der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien nicht gefährdet werden."

Investitionsunsicherheit durch fehlende Datenlage

Der BDEW moniert, dass insbesondere die Auswirkungen des Redispatchvorbehalts und der systemdienlichen Anschlussleistungen von Netzbetreibern und Erzeugern unterschiedlich beurteilt werden. Hauptgrund: Es fehlt eine gemeinsame Datenlage. Ohne Transparenz über die Wirtschaftlichkeit für Netzbetreiber und Erzeuger drohen erhebliche Unsicherheiten für Investitions- und Planungsentscheidungen der Branche. Der Verband warnt: Ohne gemeinsame Analyse dürfe keine abschließende Festlegung zur Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete erfolgen – „andernfalls drohen erhebliche Unsicherheiten für Investitions- und Planungsentscheidungen der Branche."

Für Betreiber von Photovoltaikanlagen und Elektroinstallateure bedeutet das konkret: Es ist derzeit nicht absehbar, welche Anlagen künftig an welchen Standorten prioritär angeschlossen werden, welche Anschlussleistung garantiert wird und wie die Ausgleichsmechanismen bei Netzengpässen ausgestaltet sind. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht zwar bereits Netzdaten, doch die regulatorischen Rahmenbedingungen bleiben vorerst unklar.

Smart-Meter-Rollout: Chaotische Zielvorgaben ohne Gesamtkonzept

Ein zweites Problemfeld: Der Rollout intelligenter Messsysteme. Die Referentenentwürfe sehen die Ausweitung des Rollouts steuerbarer Smart Meter auf kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen zwischen zwei und sieben Kilowatt vor. Das bedeutet zusätzlich etwa 1,5 Millionen mehr Anwendungsfälle. Nahezu zeitgleich werden auf europäischer Ebene weitere Rollout-Vorgaben für kleine Verbrauchsanlagen vorgeschlagen. Die Regierungskoalition hat zudem angekündigt, „Smart Meter light" einzuführen und die Rolloutziele für alle Anlagentypen um zwei Jahre vorzuziehen.

Andreae kritisiert: „Das ständige Ausrufen neuer Ziele bringt uns aber in der Praxis nicht weiter. Der BDEW plädiert dafür, dass zunächst unter Berücksichtigung der Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis ein Gesamtkonzept erarbeitet wird."

Für Elektrofachbetriebe, die Kleinanlagen mit Einspeisezählern und Energiemanagementsystemen ausstatten, bedeutet das: Die Anforderungen ändern sich schneller, als die Lieferketten und Installationskapazitäten folgen können. Solange kein kohärentes Rollout-Konzept vorliegt, bleiben Planungen unsicher.

Was fordert der BDEW konkret?

Der Verband formuliert drei zentrale Forderungen:

  • Stakeholderprozess vor Kabinettsbeschluss: Gemeinsame Analyse der Regelungen mit Ministerien, Netzbetreibern und Erzeugern. Die Branche steht laut BDEW bereit.
  • Präzisere und praxistauglichere Regelungen: Vorgaben zur Zuteilung und Priorisierung von Netzanschlüssen durch Verteilnetzbetreiber müssen klarer gefasst werden. Fristen sollen dort verlängert werden, wo eine realistische Umsetzung das erfordert.
  • Gesamtkonzept für Smart-Meter-Rollout: Statt ständig neue Ziele auszurufen, soll ein kohärentes Konzept erarbeitet werden, das die Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis berücksichtigt.

Zwischen den inoffiziellen Arbeitsentwürfen und den vorliegenden Referentenentwürfen gab es nach Angaben des BDEW bereits „einige Verbesserungen". Die Ausschreibung zusätzlicher zwölf Gigawatt Windenergie an Land und das modernisierte Netzanschlussregime gehen nach Einschätzung des Verbands „in die richtige Richtung". Mit wenigen praxisgerechten Anpassungen könnten sie den aktuellen Herausforderungen besser gerecht werden.

Fazit: Regulierung ohne Praxisbezug gefährdet Energiewende

Die EEG-Novelle 2027 und das Netzanschlusspaket sollen den Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigen und das Netzanschlussverfahren modernisieren. Doch ohne geordneten Austausch zwischen Politik und Branche droht das Gegenteil: Investitionsunsicherheit, unklare Priorisierungsvorgaben für Netzanschlüsse und ein fragmentierter Smart-Meter-Rollout. Der BDEW fordert Transparenz und Zeit – beides Voraussetzungen dafür, dass komplexe Energiegesetze in der Praxis funktionieren.

Quellen