Die Einspeisevergütung ist ein zentrales Förderinstrument des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Deutschland. Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten für jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde einen festen Betrag über einen Zeitraum von 20 Jahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Installationsjahr und der Anlagengröße und sinkt durch den sogenannten Degression genannten Mechanismus kontinuierlich. Für neue Anlagen bis 10 kWp besteht die Möglichkeit zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung zu wählen. Die Abrechnung erfolgt monatlich über den zuständigen Netzbetreiber. Anlagenbetreiber müssen ihre Anlage im Marktstammdatenregister registrieren, um die Vergütung zu erhalten.