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EWG-Novelle 2024: Elektroinstallation & PV-Pflicht (AT)

Mit der Novelle des Elektrowirtschaftsgesetzes (ElWG 2023/2024) und verschärften OIB-Richtlinien gilt ab 2026 für Neubauten und größere Sanierungen in Österreich eine erweiterte PV-Vorbereitungs- und Ladeinfrastrukturpflicht. Elektrohandwerksbetriebe stehen vor neuen Ausführungs- und Dokumentationspflichten.

Rechtlicher Rahmen: ElWG-Novelle, GEIG und OIB-Richtlinie 6

Österreich hat mit dem Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG), das 2023 beschlossen und schrittweise in Kraft gesetzt wurde, sowie mit der aktualisierten OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe 2023) verbindliche Mindeststandards für die gebäudetechnische Infrastruktur eingeführt. Für Elektroinstallationsbetriebe bedeutet dies ab 2026 konkret: Bei Neubauten und größeren Renovierungen (Baubewilligung ab 2025) sind PV-Vorbereitungsinstallationen (Leerrohre, Zählerschrank-Reserveplatz) sowie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Stellplätzen verpflichtend einzuplanen und auszuführen.

Pflichten im Wohnbau: Gemäß der österreichischen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) muss bei Neubauten mit mehr als 5 Stellplätzen mindestens jeder zweite Stellplatz mit einer Leitungsschutzschalter-fähigen Zuleitung (Vorrüstung) ausgestattet sein. Bei Nicht-Wohngebäuden gilt: mind. 1 betriebsbereiter Ladepunkt sowie Leerrohre für jeden fünften Stellplatz. Die konkreten Schwellenwerte sind in den Landesbauordnungen (NÖ, OÖ, Wien) verankert und können leicht abweichen.

Förderung durch AWS und KPC: Um die Investitionskosten abzufedern, können Unternehmen, die Betriebsladeinfrastruktur errichten, Zuschüsse über die Austria Wirtschaftsservice (AWS) in Anspruch nehmen. Im Rahmen der KMU-Investitionsförderung sind Zuschüsse von bis zu € 30.000 für Hardware (Wallboxen, Lademanagement) und Installation möglich. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls vor Baubeginn über das AWS-Fördermanager-Portal (aws.at). Ergänzend bieten die Bundesländer im Rahmen der Wohnbauförderung (NÖ: Wohnbauförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.; OÖ: Oö. Wohnbauförderungsgesetz; Wien: WWFSG 1989) zusätzliche Zuschüsse oder Darlehen für die PV- und Ladeinfrastrukturausstattung in Mehrfamilienhäusern.

Dokumentations- und Normpflichten für Elektrobetriebe: Ausführende Betriebe sind verpflichtet, alle Installationen gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 (Errichtung von Starkstromanlagen) und ÖNORM EN 62446-1 (Inbetriebnahmeprüfung PV-Systeme) zu dokumentieren. Die Übergabe von Prüfprotokollen und Anlagendokumentation an den Bauherrn ist Pflicht und Voraussetzung für die Förderungsauszahlung. Mängel in der Dokumentation können zu Förderrückforderungen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen führen.

Praxisempfehlung für Elektrohandwerksbetriebe: Angesichts der Kombination aus gesetzlicher Pflicht und Förderlandschaft empfiehlt sich eine frühzeitige Einbindung in die Planungsphase von Bau- und Sanierungsprojekten. Betriebe sollten ihre Mitarbeiter gezielt in PV-Systemtechnik (klimaaktiv-Qualifizierung) und Ladeinfrastruktur schulen und Mustervorlagen für die Anlagendokumentation vorhalten, um Auftraggeber effizient beraten zu können.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Baubewilligungsunterlagen prüfen: Gilt OIB-RL 6 (2023) – PV-Vorrüstungspflicht anwendbar?
  2. Stellplatzanzahl ermitteln und GEIG-Anforderungen (Ladepunkte / Leerrohre) berechnen
  3. AWS-Förderantrag (Betriebsladeinfrastruktur) VOR Auftragserteilung über aws.at einreichen
  4. Landesförderung prüfen: NÖ / OÖ / Wien Wohnbauförderung für PV + E-Ladeinfrastruktur
  5. Ausführungsplanung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 und OIB-RL 6 erstellen
  6. Inbetriebnahmeprotokoll und PV-Systemdokumentation nach ÖNORM EN 62446-1 anfertigen
  7. Übergabedokumentation an Bauherrn und ggf. Netzbetreiber fristgerecht übermitteln
  8. Mitarbeiter-Qualifikation für PV und Ladeinfrastruktur (klimaaktiv-Schulung) sicherstellen

Zahlen & Fakten

Baubewilligung ab 2025 (OIB-RL 6, Ausgabe 2023)

PV-Leerrohranschluss Pflicht ab

Quelle: OIB-Richtlinie 6, Ausgabe 2023

mind. 1 LS-fähiger Stellplatz je 2 PKW-Stellplätze

Ladeinfrastruktur-Pflicht Neubau (Wohnen)

Quelle: ElWG / GEIG-Umsetzung AT 2024

mind. 1 Ladepunkt + Leerrohre je 5 Stellplätze

Ladeinfrastruktur-Pflicht Neubau (Nicht-Wohnen)

Quelle: Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) AT

bis zu € 30.000 Zuschuss (KMU-Investitionsprämie)

AWS-Förderung Betriebsladeinfrastruktur

Quelle: Austria Wirtschaftsservice (AWS) 2025

Verwaltungsstrafe bis € 15.000 (landesrechtl.)

Sanktionen bei Nichterfüllung

Quelle: OIB / Landesbauordnungen

ÖNORM EN 62446-1 & ÖVE/ÖNORM E 8001

ÖNORM-Pflicht Dokumentation

Quelle: Austrian Standards / ÖVE 2024

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