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klimaaktiv-Förderung Photovoltaik & E-Mobilität (AT)
Das klimaaktiv-Programm des Bundesministeriums für Klimaschutz fördert 2026 die Installation von PV-Anlagen sowie Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Betriebe und Gemeinden profitieren von Investitionszuschüssen über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
Überblick: klimaaktiv-Förderung für PV und Ladeinfrastruktur
Das klimaaktiv-Programm des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMKÖ) ist Österreichs zentrales Qualitäts- und Förderprogramm für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Die Abwicklung der Investitionsförderungen erfolgt über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC). Förderfähig im Jahr 2026 sind gewerbliche Betriebe, Gemeinden, gemeinnützige Organisationen und landwirtschaftliche Betriebe, die neue PV-Anlagen (≥ 5 kWp) oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge errichten.
Förderhöhe und förderfähige Kosten: Für PV-Anlagen im gewerblichen Bereich werden bis zu 30 % der anrechenbaren Investitionskosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, maximal jedoch € 200.000 pro Einzelprojekt. Bei der Errichtung von E-Ladepunkten (Wechselstrom AC und Gleichstrom DC) beträgt der Fördersatz ebenfalls bis zu 30 %, gedeckelt mit € 1.500 pro Ladepunkt (AC) bzw. höheren Pauschalen für DC-Schnelllader. Die Kosten für Planung, Montage und Netzanschluss durch konzessionierte Elektroinstallationsunternehmen sind grundsätzlich anrechenbar.
Antragsverfahren und Fristen: Anträge sind vor Projektbeginn über das Online-Portal der KPC (kpc.at) einzureichen. Die KPC veröffentlicht laufend neue Call-Runden mit definierten Einreichfenstern und begrenzten Budgets — eine frühzeitige Antragstellung ist daher essenziell. Nach positiver Förderungszusage darf mit der Umsetzung begonnen werden. Der Nachweis der Fertigstellung inkl. Endabrechnung muss innerhalb der im Bescheid genannten Frist (in der Regel 24 Monate) erfolgen.
Relevanz für das Elektrohandwerk: Konzessionierte Elektroinstallationsbetriebe (§ 94 Z 16 GewO) sind als ausführende Fachbetriebe anerkannt und profitieren mittelbar durch steigende Nachfrage. Zudem können Betriebe, die selbst in Eigenverbrauchsanlagen oder Betriebsladeinfrastruktur investieren, direkt Förderanträge stellen. Die Kombination mit Landesförderungen (z. B. NÖ-Wohnbauförderung, OÖ Wohnbauförderungsgesetz) ist möglich, sofern keine Doppelförderung desselben Kostenblocks entsteht.
Technische Anforderungen: Geförderte PV-Anlagen müssen den einschlägigen ÖNORM-Standards (insb. ÖNORM EN 62446-1 für PV-Systemdokumentation) sowie den OIB-Richtlinien (OIB-RL 6 Energieeinsparung) entsprechen. Ladestationen müssen das OCPP-Protokoll unterstützen und nach ÖNORM EN 61851 ausgeführt sein.
Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.
Umsetzungs-Checkliste
- Projektvorbereitung abschließen: Anlagengröße, Standort, Netzanschlusskonzept festlegen
- Angebot eines konzessionierten Elektroinstallationsbetriebs (§ 94 Z 16 GewO) einholen
- KPC Online-Portal (kpc.at) registrieren und aktuellen Call prüfen
- Förderantrag VOR Projektbeginn vollständig einreichen (Kostenplan, techn. Beschreibung)
- Förderungszusage der KPC abwarten – erst danach Auftrag erteilen
- Anlage ÖNORM- und OIB-konform errichten und Inbetriebnahmeprotokoll erstellen
- Endabrechnung mit Rechnungsbelegen und Fotonachweisen fristgerecht bei KPC hochladen
- Kumulation mit Landesförderung prüfen (NÖ, OÖ, Wien) und ggf. separat beantragen
Zahlen & Fakten
bis zu 30 % der förderfähigen Kosten
Fördersatz PV-Anlage (Betriebe)
Quelle: KPC / klimaaktiv 2025
bis € 200.000 pro Projekt
Max. Förderbetrag PV (gewerblich)
Quelle: KPC Förderrichtlinie 2025
bis zu 30 % (max. € 1.500 pro Ladepunkt)
Förderung Ladeinfrastruktur
Quelle: KPC / klimaaktiv E-Mobilität 2025
≥ 5 kWp
Mindest-Anlagengröße PV
Quelle: klimaaktiv Förderkriterien 2025
vor Projektbeginn via KPC-Onlineportal
Antragstellung
Quelle: KPC Antragsleitfaden
Calls laufend, Budgets begrenzt
Programmlaufzeit
Quelle: KPC / BMKÖ 2026
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