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MuKEn 2014/2025 – Mustervorschriften Kantone (CH)

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) definieren verbindliche Standards für Neubauten und Sanierungen, insbesondere zu Heizungsersatz und erneuerbaren Energien. Elektrohandwerker und PV-Installateure sind direkt betroffen, da die Vorschriften den Einsatz fossiler Heizsysteme stark einschränken.

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind ein von der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK) koordiniertes Regelwerk, das als Vorlage für die kantonalen Energiegesetze dient. Die aktuell gültige Fassung stammt aus dem Jahr 2014 und wird laufend durch die Kantone ins jeweilige Landesrecht überführt. Die MuKEn betreffen alle Neu- und Umbauten und haben direkte Auswirkungen auf die Arbeit von Elektroinstallateuren, PV-Fachbetrieben sowie Heizungs- und Gebäudetechnikplanern.

Verpflichtet sind in erster Linie Bauherrschaften sowie die von ihnen beauftragten Planer und ausführenden Fachbetriebe. Bei Neubauten gilt Modul 8 der MuKEn, das eine Mindestleistung von 10 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) für die Eigenstromerzeugung – in der Regel durch PV-Anlagen – vorschreibt. Bei bestehenden Gebäuden greift Modul 7 beim Heizungsersatz: Wer eine fossil betriebene Heizung ersetzt, muss mindestens 10 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken oder eine gleichwertige Effizienzsteigerung nachweisen. Einige Kantone gehen über die MuKEn-Mindestanforderungen hinaus.

Konkret bedeutet dies für die Elektrobranche: PV-Anlagen werden bei Neubauten zur Pflichtkomponente, und Elektroinstallateure sind in vielen Projekten von Anfang an gefordert. Leerrohre für PV-Kabelführungen, Zählerschränke mit ausreichend Reserveplatz und die Vorbereitung für Ladeinfrastruktur (E-Mobilität) nach SIA 384.201 sind typische Massnahmen, die bereits in der Baueingabe berücksichtigt werden müssen. Zudem verlangen verschiedene Kantone bei Sanierungen einen GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone), der die Konformität mit den MuKEn-Anforderungen dokumentiert.

Die Umsetzung erfolgt über die kantonalen Baubewilligungsverfahren. Fachplaner und Installateure müssen die Nachweise (z. B. PV-Leistungsberechnung, Heizlastausweis) den zuständigen kommunalen oder kantonalen Energiefachstellen einreichen. Es empfiehlt sich, die kantonalen Vollzugshilfen der EnDK sowie die jeweiligen kantonalen Energiegesetze (z. B. Kanton Zürich: EnerG, Kanton Bern: KEnG) zu konsultieren, da Fristen, Ausnahmeregeln und Förderkombinationen kantonal unterschiedlich ausgestaltet sind. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Architekten und dem Gebäudeprogramm der Kantone (co-finanziert durch Bund und Kantone) schöpft das maximale Förderpotenzial aus.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Kantonales Energiegesetz und MuKEn-Umsetzungsstand im jeweiligen Projektkanton prüfen (EnDK-Website)
  2. Bei Neubauten: PV-Mindestleistung ≥10 W/m² EBF gemäss Modul 8 in Planung einbeziehen
  3. Leerrohre, Kabeltrassen und Zählerschrank für PV und E-Mobilität bereits in Rohbauplanung vorsehen
  4. Bei Heizungsersatz: Anteil erneuerbare Energie (mind. 10%) oder Effizienznachweis gemäss Modul 7 sicherstellen
  5. GEAK-Pflicht für das Objekt beim kantonalen Bauamt abklären
  6. Kombination mit Gebäudeprogramm-Förderbeiträgen (Bund/Kantone) prüfen und Antrag vor Baubeginn stellen
  7. Konformitätsnachweise (PV-Leistungsrechnung, Heizlastausweis) für Baubewilligung vorbereiten
  8. Kantonale Energiefachstelle bei Unklarheiten zu Ausnahmeregelungen oder Ersatzmassnahmen kontaktieren

Zahlen & Fakten

laufende Umsetzung in den Kantonen, Basis MuKEn 2014 (Update 2025)

Gültigkeit

Quelle: EnDK / Konferenz der kantonalen Energiedirektoren

Kantonale Energiefachstellen (koordiniert durch EnDK)

Zuständige Behörde

Quelle: EnDK 2025

≥10 W/m² EBF bei Neubauten (Modul 8)

Pflicht Eigenstromerzeugung

Quelle: MuKEn 2014, Modul 8

Mind. 10% erneuerbare Energie oder 10% Effizienzsteigerung (Modul 7)

Heizungsersatz

Quelle: MuKEn 2014, Modul 7

Bauherrschaften, Planer, Installateure bei Neu- und Umbauten

Empfänger / Pflichtige

Quelle: Kantonale Energiegesetze 2026

ca. 19 von 26 Kantonen haben MuKEn 2014 vollständig umgesetzt (Stand 2025)

Umsetzungsstand Kantone

Quelle: EnDK Monitoring 2025

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