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Pronovo KEV/Einmalvergütung PV 2026 (CH)
Pronovo administriert im Auftrag des Bundes die Einmalvergütung (EIV) für neue Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Betreiber profitieren von direkten Investitionsbeiträgen und sichern sich damit die Wirtschaftlichkeit ihrer PV-Projekte.
Die Einmalvergütung (EIV) ist das zentrale Förderinstrument des Bundes für Photovoltaikanlagen in der Schweiz. Sie wird von der Pronovo AG administriert, die im Auftrag des Bundesamts für Energie (BFE) bzw. des UVEK tätig ist. Seit der Energiestrategie 2050 hat der Bund den Ausbau der Solarenergie als strategische Priorität definiert, und die EIV stellt sicher, dass private wie gewerbliche Investoren einen direkten, nicht rückzahlbaren Beitrag zur Deckung ihrer Installationskosten erhalten.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die eine neue Photovoltaikanlage ab 2 kWp an einem Gebäude oder einer Freifläche in der Schweiz errichten. Dazu zählen Einfamilienhausbesitzer, Stockwerkeigentümergemeinschaften, KMU, landwirtschaftliche Betriebe sowie Gemeinden und öffentliche Körperschaften. Voraussetzung ist, dass die Anlage neu installiert (kein Ersatz ohne Leistungserweiterung) und am Netz angemeldet wird. Anlagen, die bereits über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert werden, sind von der EIV ausgeschlossen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der installierten Leistung und der Anlagenkategorie (Dachanlagen, Fassadenanlagen, Freiflächen). Für kleine Dachanlagen unter 100 kWp beträgt die Vergütung einen festen Grundbeitrag zuzüglich eines leistungsabhängigen Anteils pro kWp. Dieser Ansatz kann je nach Anlagengrösse und -typ bis rund 30 % der typischen Investitionskosten abdecken. Die genauen aktuellen Ansätze werden jährlich durch das UVEK per Verordnung festgelegt und auf der Pronovo-Website publiziert.
Der Antrag wird ausschliesslich über das Online-Portal von Pronovo (pronovo.ch) gestellt. Nach erfolgreicher Installation und Netzanmeldung reichen Installateure oder Anlagenbetreiber die erforderlichen Dokumente (Installationsnachweis, Netzanmeldung, technische Datenblätter) digital ein. Pronovo prüft den Antrag und überweist die Vergütung direkt an den Antragsteller. Für Elektroinstallateure und PV-Fachbetriebe empfiehlt sich eine frühzeitige Registrierung im Pronovo-Portal sowie die Vorab-Prüfung der aktuellen Fördersätze, um Kunden verbindliche Kosten-Nutzen-Rechnungen vorlegen zu können.
Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.
Umsetzungs-Checkliste
- Anlagengrösse und Standort auf Förderfähigkeit prüfen (min. 2 kWp, Neuanlage)
- Aktuellen Fördersatz auf pronovo.ch vor Angebotserstellung abrufen
- Kunden über EIV-Anspruch informieren und in Offerte einkalkulieren
- Netzanmeldung beim lokalen Netzbetreiber (VNB) vor oder gleichzeitig mit EIV-Antrag einreichen
- Installationsnachweis, Technische Daten und Netzanmeldung digital auf pronovo.ch hochladen
- Bearbeitungsstatus im Pronovo-Portal verfolgen (ca. 4–12 Wochen)
- Vergütungseingang prüfen und Anlage korrekt im Energieausweis des Gebäudes erfassen
Zahlen & Fakten
bis ca. 30% der Investitionskosten
Förderhöhe (kleine Anlagen <100 kW)
Quelle: Pronovo / UVEK 2025
laufend, kein fixer Endtermin (budgetabhängig)
Gültigkeit
Quelle: Pronovo 2026
Pronovo AG (im Auftrag UVEK/BFE)
Zuständige Behörde
Quelle: Bundesamt für Energie
Privatpersonen, KMU, Gemeinden, Landwirtschaft
Empfänger
Quelle: Pronovo 2026
ab 2 kWp förderberechtigt
Mindestanlagengrösse
Quelle: Pronovo Merkblatt 2025
ca. 4–12 Wochen nach Einreichung
Bearbeitungszeit
Quelle: Pronovo FAQ 2025
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