Am 17. Juli 2026 hat die deutsche Bundesregierung die offizielle Länder- und Verbändeanhörung zu den Referentenentwürfen für das EEG 2027 sowie das Netzanschlusspaket eingeleitet. Die Stellungnahmefrist beträgt drei Werktage. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kritisiert das Tempo scharf: „Nicht akzeptabel ist die kurze Frist zur Stellungnahme von drei Werktagen. Solche Regelungen von erheblicher Tragweite müssen von der Branche faktenbasiert auf ihre Folgen geprüft werden können."
Was steht auf dem Spiel?
Die EEG-Novelle 2027 muss von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt werden, damit Investitionen ab dem 1. Jänner 2027 in neue Wind- und Photovoltaikanlagen getätigt werden können. Ohne diese Genehmigung droht ein Investitionsstopp – die Energiewirtschaft und Investoren warten laut BDEW seit Monaten auf den Start der Gesetzgebungsverfahren. Die Zeit drängt: Zwischen Entwurf und geplanter Inkraftsetzung bleiben nur wenige Monate für Anhörung, parlamentarische Beratung und EU-Prüfung.
Netzanschlusspaket soll Engpässe regeln
Parallel zur EEG-Novelle liegt das Netzanschlusspaket vor. Es enthält moderne Regeln für den Anschluss an Stromnetze und soll die stetig wachsende Zahl an Netzanschlussbegehren bewältigen. Erneuerbare-Energien-Anlagen, Industrie, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Rechenzentren stehen auf der Warteliste. Die Netzbetreiber stoßen vielerorts an Kapazitätsgrenzen.
Der BDEW begrüßt, dass nun ein Vorschlag vorliegt, wie der Netzanschluss in Engpassgebieten ausgestaltet werden soll. „Diesen Vorschlag werden wir jetzt auf seine Folgen für die Praxis prüfen", so Andreae. Konkret geht es um Priorisierungsregeln, Wartelisten-Management und technische Anforderungen an steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Diese Details sind für Elektroinstallateure und Planungsbüros unmittelbar relevant – etwa bei der Auslegung von Energiemanagementsystemen oder der Integration von Wechselrichtern in überlasteten Netzgebieten.
Warum drei Werktage keine Grundlage für gute Gesetzgebung sind
Der BDEW argumentiert, dass eine faktenbasierte Prüfung bei Regelungen dieser Tragweite unmöglich ist, wenn nur drei Werktage zur Verfügung stehen. Die EEG-Novelle umfasst Fördermechanismen für mehrere Milliarden Euro jährlich; das Netzanschlusspaket greift in Verträge, Genehmigungsverfahren und technische Normen ein. Verbände müssen Mitgliedsunternehmen konsultieren, technische Szenarien durchrechnen und juristische Risiken bewerten – ein Prozess, der üblicherweise mehrere Wochen beansprucht.
Andreae fordert: „Nur so wird es ein gutes Gesetz." Die Kritik richtet sich nicht gegen die Inhalte, sondern gegen das Verfahren. Der Zeitdruck ist politisch gewollt – die Regierung will die Novelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschieden, um die EU-Notifizierung fristgerecht abzuschließen.
Auswirkungen auf Elektro- und Solarinstallationsbetriebe
Für Elektroinstallateure in Österreich ist das deutsche EEG zwar kein unmittelbar bindendes Recht, doch die Entwicklungen in Deutschland wirken sich auf Lieferketten, Produktverfügbarkeit und europäische Fördermechanismen aus. Wenn deutsche Projektentwickler ab Jänner 2027 keine Investitionssicherheit haben, verzögern sich Bestellungen bei Herstellern – das betrifft auch Aufträge in Österreich.
Das Netzanschlusspaket könnte zudem als Blaupause für österreichische Regelungen dienen. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Bundesinnung Bau beobachten die deutschen Entwürfe genau. Themen wie priorisierte Netzanschlüsse, Smart-Meter-Pflicht und Einspeisemanagement stehen auch in der österreichischen Energiewende-Diskussion auf der Agenda.
Zeitdruck versus demokratische Sorgfalt
Der Konflikt zwischen Reformtempo und demokratischer Sorgfalt ist kein neues Phänomen in der Energiepolitik. Die Bundesregierung argumentiert mit der Dringlichkeit der Klimaziele und der Notwendigkeit, Investoren Planungssicherheit zu geben. Verbände und Oppositionsparteien mahnen, dass übereilte Gesetzgebung Fehler produziert, die später teuer nachgebessert werden müssen – etwa bei der EEG-Umlage oder bei der Einspeisevergütung für Kleinanlagen.
Ob die kurze Anhörungsfrist Bestand hat oder die Bundesregierung doch noch eine Verlängerung gewährt, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Der BDEW hat bereits angekündigt, eine Stellungnahme abzugeben – auch wenn die Frist knapp ist. Parallel dazu laufen informelle Gespräche zwischen Ministerien und Branchenvertretern.
Ausblick: Was passiert bis Jahresende?
Nach Abschluss der Verbändeanhörung geht der Entwurf in die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien. Anschließend befasst sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf, bevor dieser in den Bundestag eingebracht wird. Parallel muss die Europäische Kommission das EEG 2027 beihilferechtlich genehmigen – ein Prozess, der mehrere Monate dauern kann.
Für Elektroinstallateure und Energieberater heißt das: Projektzeitpläne für 2027 sollten mit Pufferzeiten kalkuliert werden. Wer heute Photovoltaikanlagen plant, kann sich noch nicht auf die neuen Fördersätze verlassen. Die aktuelle Rechtsunsicherheit bremst Investitionsentscheidungen – genau das, was die Bundesregierung mit der EEG-Novelle eigentlich verhindern wollte.
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