DEHN bietet mit DEHN SteuVE Basic und DEHNcube SteuVE zwei vorkonfektionierte Systeme zur Umsetzung der Anforderungen des §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Seit dem 1. Januar 2024 müssen Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Energiespeicher mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW im Niederspannungsnetz netzorientiert steuerbar sein. Netzbetreiber können so bei drohender Netzüberlastung die Leistung dieser Geräte temporär reduzieren, ohne Verbraucher komplett abzuschalten.
DEHN SteuVE Basic: Hutschienen-Komplettmodul für den Zählerschrank
DEHN SteuVE Basic richtet sich an Elektroinstallateure, die in Neubauten oder modernisierten Anlagen §14a EnWG von Anfang an normgerecht umsetzen wollen. Das System ist ein vorkonfektioniertes Hutschienen-Komplettmodul, das direkt im Zählerschrank montiert werden kann. Die Einbaumaße passen für gängige Reiheneinbaugeräte. Das Modul erfüllt die BDEW-Empfehlungen „Anwendungshilfe Empfehlungen zum Anschluss und Betrieb von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bis zum Vorliegen technischer Standards" sowie die Anforderungen der zukünftigen VDE-AR-N 4100.
Die Lösung bietet eine Steckmöglichkeit zum schnellen Anschluss eines Energiemanagementsystems (EMS), eine Klemmleiste mit integrierter Trennfunktion nach §14a EnWG sowie ein Sicherungselement mit Relaisklemmblock zum Anschluss der notwendigen Verbrauchseinrichtungen. Alle Komponenten sind bereits vorverdrahtet. DEHN liefert Montageanleitung und Schaltplan mit.
DEHNcube SteuVE: Externe Box-Lösung für die Nachrüstung
DEHNcube SteuVE ist für Bestandsanlagen konzipiert, bei denen eine normkonforme Installation der Steuerung im Zählerschrank nicht möglich ist. Das System wird in einem separaten plombierbaren Gehäuse in unmittelbarer Nähe zum Zählerschrank montiert – außerhalb des Zählerschranks selbst. Die Lösung ist fertig bestückt und vorverdrahtet, der Verdrahtungsaufwand entfällt weitgehend.
DEHNcube SteuVE ist kompatibel mit gängigen Verbrauchseinrichtungen wie Batteriespeichern, Klimageräten, Wallboxen und Wärmepumpen. Die Ausführung erfüllt die Empfehlungen des BDEW sowie die Anforderungen der zukünftigen VDE-AR-N 4100 für Bestandszählerplätze im Rahmen der Umsetzung des §14a EnWG. Die kompakte Bauform eignet sich für enge Platzverhältnisse.
Verantwortungsbereiche und Verschaltung
In beiden Lösungen teilen sich Elektrofachkraft und Messstellenbetreiber die Aufgaben: Die Elektrofachkraft verdrahtet das Sicherungselement inklusive Relaisklemmblock zum Anschluss der Verbrauchseinrichtungen und bereitet die Spannungsversorgung für das intelligente Messsystem vor. Der Messstellenbetreiber übernimmt den Netzanschluss der intelligenten Spannungsversorgung, die Verdrahtung der Steuerbox zur Klemmleiste sowie den Anschluss der notwendigen Patchleitungsverbindungen.
Beide Systeme sind technologieoffen und vorbereitet für die vom Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellte Steuerbox beziehungsweise das Smart Meter Gateway. Sowohl analoge als auch digitale Anbindungen nach §14a EnWG sind möglich. DEHN liefert für beide Varianten ein Ablaufdiagramm, Verschaltungsbeispiele, Produktübersichten und Installationsanleitungen.
Vorteile für Elektroinstallateure
Die vorkonfektionierten Lösungen reduzieren den Suchaufwand nach Einzelkomponenten und die Verdrahtungszeit. In der Praxis fehle oft eine zugeschnittene technische Lösung für Neubauten oder Bestandsanlagen, heißt es bei DEHN. Einzelne Komponenten müssten mühsam gesucht und normenkonform verdrahtet werden. Häufig passten die am Markt erhältlichen Lösungen nicht in das Standardmaß für Reiheneinbaugeräte, sodass die Komponenten aufwendig in das vorhandene Verteilerfeld integriert werden müssten.
DEHN SteuVE Basic bietet Planungssicherheit für Fachbetriebe, die §14a EnWG bereits in der Projektierung berücksichtigen möchten. DEHNcube SteuVE reduziert den Eingriff in Bestandsanlagen – ideal, wenn der Austausch oder die Erweiterung des Zählerschranks nicht möglich oder nicht gewünscht ist. Beide Lösungen sind dokumentiert und geprüft, inklusive Schaltplan und gegebenenfalls Prüfprotokoll.
Netzentgeltreduzierung für Kunden
Kunden, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG installieren, erhalten eine Netzentgeltreduzierung. Die Umsetzung muss dokumentiert und mit dem Netzbetreiber abgestimmt sein. Neue Verbrauchseinrichtungen müssen für den Netzbetreiber steuerbar ausgeführt werden. Vorhandene Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2024 installiert, aber nicht §14a-konform sind, müssen nachträglich steuerbar gemacht werden.
Weitere Informationen zu den DEHN SteuVE-Lösungen, technische Datenblätter und Flyer sind auf der Website von DEHN verfügbar. Für Privatinteressierte empfiehlt der Hersteller, sich an den Elektrofachbetrieb zu wenden.
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